Vorstand tagt zur Wiederöffnung der Sporthalle

Am Donnerstag kamen die Abteilungsleiter aller Abteilungen zusammen, um anlässlich der von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen über die Weiterführung der Hallensportarten zu diskutieren.

In nahezu vollständiger Besetzung trafen sich die Mitglieder des Gesamtvorstandes am Donnerstag hinter der Sporthalle, um "auf Abstand" gemeinsam die weiteren Schritte zu diskutieren.

Diese Zusammenkunft war auch angesichts der geltenden Kontaktbeschränkungen zulässig, da Paragraf 1 Absatz 5a der Verordnung der Landesregierung eine Ausnahme für "gewählte Mitglieder" von Vereinsgremien vorsieht.


Zu dieser Verordnung konnte Ingo Bögershausen vom Landkreis Peine als Gast weitere Fragen beantworten. Er gab Auskunft zu wichtigen Regelungen für den Vereinsbetrieb.

Einige Vorschriften lösten bei den Teilnehmenden Unverständnis aus. So erschloss sich beispielsweise nicht, warum nunmehr auf dem Sportplatz das Training mit einer unbegrenzten Teilnehmerzahl weitergeführt werden kann, Sportgruppen sich aber nicht außerhalb der Sportstätten treffen dürfen.

Lauftreff-Abteilungsleiter Swen Lambrecht würde mit seinen Laufkollegen auch gerne mal wieder im Wald laufen. Das ist aber nach Paragraf 1 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung verboten, während es gemäß Absatz 8 desselben Abschnitts unter bestimmten Auflagen auf dem Sportplatz erlaubt wäre.

Unser Pressewart Matthias Press hat die Situation der Peiner Sportvereine in seinem PAZ-Artikel umfassend dargestellt.

 

"Man darf mit einer Vereins-Gruppe auf dem Sportplatz laufen, sofern man den Sicherheitsabstand von zwei Metern einhält. Läuft dieselbe Gruppe im Wald, ist es nicht erlaubt. Man darf mit der Gymnastik-Gruppe auf dem Rasen neben der Sporthalle üben, aber nicht auf dem Rasen des privaten Grundstücks."

Matthias Press, Peiner Allgemeine Zeitung

(Zum Artikel bei sportbuzzer.de)


Die Abteilungsleiter haben sich als verantwortliche Übungsleiter eher skeptisch gegenüber der Fortführung des Sportbetriebs positioniert.

So hat beispielsweise auch Heidrun Cario für das Kinderturnen ausgeschlossen, dass es schnell wieder normal losgehen kann: "1,5 Meter Abstand sind mit so vielen Kindern einfach nicht machbar." Auch für andere Übungsbereiche, an denen Kleinkinder oder Angehörige von Hochrisikogruppen teilnehmen, könnte ein Neustart schwierig werden, stellten alle übereinstimmend fest. Ein Teilnehmer sagte: "Ich bin froh, dass ich diese Verantwortung jetzt nicht übernehmen muss."

 

Nebenbei müssen dabei zahlreiche Hygieneauflagen beachtet werden, um die Sicherheit und die Gesundheit aller Teilnehmer und Trainer zu gewährleisten. So muss beispielsweise die Anwesenheit der Teilnehmenden aufgezeichnet, alle Sportgeräte nach dem Gebrauch desinfiziert (ja, jeder einzelne Tischtennisball!) und bei Übergängen zwischen zwei Gruppen ein Zeitpuffer zum Lüften gewährt werden. Auch können einzelne Abteilungen ihre Stunden nach draußen verlegen, um mehr Sicherheit duch ständigen Luftzug zu gewinnen. Viele Verbände haben ihren Sportlern und Übungsleitern Hygienekonzepte bereitgestellt, die aber laut Ingo Bögershausen rechtlich nicht bindend sind, sodass durch die Behörden weiterhin nur Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Landes als Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet werden. In Einzelfällen kann aber auch eine Strafe seitens des jeweiligen Verbandes anfallen. Kassenwart Ullrich Attermeyer schloss eine Übernahme der Geldstrafen durch den Verein aus.

 

Im Ergebnis wird nun jede Abteilung für sich entscheiden, wie es für sie weitergehen soll. Ab Montag dem 08.06. soll die Sporthalle für einzelne Sportstunden wieder offenstehen. Bis dahin müssen Übungsleiter ein Hygienekonzept vorlegen.

Protokoll und Ergebnisse zum Download

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Protokoll zur Vorstandssitzung am Donner
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